Kennzeichnungsvorschriften von Gefahrgut und Gefahrstoffen

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Schwerpunkte: unter Berücksichtigung Fertigpackungsverordnung, CLP, Detergenzien, VOC, Aerosole, Gefahrgutvorschriften und spezielle nationale Kennzeichen
Referent: Björn Noll
Zielgruppe: Exporteure, Exportabteilungen, Mitarbeiter von Rechtsabteilungen hinsichtlich Produkthaftung, Produktmanagement-/ Marketing, Vertrieb
Voraussetzungen: keine
Seminarinhalt: Aus zahlreichen chemikalienrechtlichen Vorschriften resultieren zusätzliche Anforderungen an die Produktkennzeichnung. Diese zu kennen und zu beachten ist unabdingbare Vorausetzung für eine erfolgreiche Vermarktung und gibt Rechtssicherheit für ein Unternehmen.
Von der Detergenzienverordnung (für Wasch- und Reinigunsmittel, Tensid- und
Duftstoffprodukte) über die Biozid-Produkte-Richtlinie sowie die daraus resultierende Biozidmeldeverordnung, von der VOC-Farbenverordnung (für dekorative Anstrichstoffe und Fahrzeugreparatur-Lackierung) über die Fertigpackungsverordnung reichen die Vorschriften in denen die zusätzlichen Kennzeichnungsanforderungen zu finden sind.
Darüber hinaus gibt es in der EU – vor allem auch in den neuen Mitgliedsstaaten – zahlreiche Sondervorschriften die berücksichtigt werden müssen.
Veranstaltungsdatum: 5.11.2013
Seminarzeiten: 09:00 - 16:30 Uhr
Veranstaltungsort: Ingelheim bzw. Mainz
Förderung: keine
Abschluss: Zertifikat
Unterrichtsform: Vortrag, Diskussion, Übungen
Preis: 550,00 Euro
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